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Wassergebühren und Herstellungsbeiträge Eichstaetter Berggruppe
Wassergebühren
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss | netto pro Jahr | |
bis Q3 | 4 cbm/h | 60,00€ |
bis Q3 | 10 cbm/h | 72,00 € |
bis Q3 | 16 cbm/h | 84,00 € |
über Q3 | über 16 cbm/h | 100,00 € |
Die Verbrauchsgebühr beträgt netto 1,58 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 1,58 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr für Bauwasserzähler oder sonstige bewegliche Zähler beträgt netto 5,00 € pro angefangenen Monat.
Herstellungsbeiträge
Der Herstellungsbeitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche netto 1,74 €
b) pro qm Geschossfläche netto 7,16 €
Mehrwertsteuer
Zu den Nettobeiträgen und Nettogebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 7 Prozent erhoben.