Wassergebühren und Herstellungsbeiträge Denkendorf-Kipfenberg
Wassergebühren
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss | netto pro Jahr |
bis Q3 4 cbm/h | 60,00 € |
bis Q3 10 cbm/h | 80,00 € |
bis Q3 16 cbm/h | 90,00 € |
über Q3 16 qn cbm/h | 350,00 € |
Die Verbrauchsgebühr beträgt netto 1,66 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Abweichend hiervon beträgt die Gebühr für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden 0,30 € pro Kubikmeter, für Sportplätze und Friedhöfe 0,83 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,66 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr für Bauwasserzähler oder sonstige bewegliche Zähler beträgt 5,00 € pro angefangenen Monat.
Herstellungsbeiträge
Der Herstellungsbeitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche netto 1,90 €
b) pro qm Geschossfläche netto 8,70 €
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Mehrwertsteuer
Zu den Nettobeiträgen und Nettogebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 7 Prozent erhoben.